29. Juni 2022 von Stephen Lorenzen, Georg Benhöfer und Lars Zimmermann
Update zum Smart-Meter-Rollout: Rücknahme der Allgemeinverfügung vom 7. Februar 2020
Der Hintergrund
Nachdem der Smart-Meter-Rollout Anfang 2020 mit deutlicher Verspätung begonnen hat, wurde 2021 nach zuvor immer wieder aufkommender Kritik die Rechtmäßigkeit der Markterklärung vom Oberverwaltungsgericht NRW in Frage gestellt. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) reagierte nun erneut und nahm die Markterklärung zurück. Diese Rücknahme gilt ebenfalls in die Vergangenheit. Der Grund für die Rücknahme war der Beschluss des Oberverwaltungsgerichts zulasten des BSI.
Mehr zu den Hintergründen und wie es so weit kommen konnte, findet ihr in diesen beiden Blog-Beiträgen:
Zur selben Zeit der Veröffentlichung der Rücknahme der Markterklärung gab das BSI ebenfalls eine Allgemeinverfügung zur Feststellung nach § 19 Abs. 6 MsbG bekannt. Diese hat das Ziel, bereits eingebaute intelligente Messsysteme und moderne Messeinrichtungen vor der Rücknahme zu schützen. Der Status quo des Smart-Meter-Rollouts kann somit gesichert werden. Diese geschaffene Rechtssicherheit für die Messstellenbetreiber wurde 2021 vom BSI in der Novelle des MsbG festgelegt. Bereits eingebaute oder noch einzubauende intelligente Messsysteme können somit weiterhin genutzt beziehungsweise eingebaut werden, sofern eine Nutzung der intelligenten Messsysteme nicht mit unverhältnismäßigen Gefahren verbunden ist. Zudem müssen die betroffenen Systeme entweder über gültige Zertifikate nach § 24 Abs. 4 MsbG verfügen oder es muss mindestens zu erwarten sein, dass die gültigen Zertifikate innerhalb von zwölf Monaten vorliegen. Liegen diese Zertifikate nicht vor, muss der Einbau so lange gestoppt werden, bis die Zertifikate vorliegen und das BSI eine neue Markterklärung veröffentlicht hat.
Jedoch gilt, dass der Rollout intelligenter Messsysteme so lange auf freiwilliger Basis erfolgt, bis das BSI eine neue Allgemeinverfügung zur Feststellung der technischen Möglichkeit nach § 30 MsbG erlassen hat. Zum jetzigen Zeitpunkt kann noch nicht abgeschätzt werden, wann mit einer neuen Allgemeinverfügung des BSI zu rechnen ist. Erst mit dieser wird der Einbau wieder verpflichtend.
Fazit
Die Rücknahme der Allgemeinverfügung bedeutet, dass bis auf Weiteres keine Smart Meter mehr von Messstellenbetreibern ausgerollt werden müssen. Damit rücken die Ziele des im Jahr 2016 veröffentlichen Messstellenbetriebsgesetzes in weite Ferne. Ziel war es, bis 2023 eine Einbauquote von zehn Prozent zu erreichen. Dies wird mit dem erneuten Stopp schwer umsetzbar sein.
Für die Transformation zu einer klimaneutralen Energiewirtschaft ist es eindeutig, dass Smart Meter dringender als je zuvor benötigt werden. Die Transformation kann nur dann erfolgreich gelingen, wenn die Energieflüsse sicher und digital in den Netzen sind und die damit einhergehende Flexibilität sicher gesteuert werden kann.
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