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Am 30.03.2022 rief Bundesminister für Wirtschaft und Klima, Robert Habeck die Frühwarnstufe des „Notfallplans Gas“ aus. Nun folgte am 23.06.2022 die Alarmstufe, welche die zweite von drei Stufen des „Notfallplans Gas“ darstellt. Was hat die Alarmstufe zu bedeuten und welche Schritte werden nun eingeleitet? In unserem Blog-Beitrag geben wir euch einen kurzen Überblick über die Gründe und Folgen des Ausrufs.

Bereits am 05.04.2022 haben wir in unserem Blog-Beitrag Stellung zum Ausruf der Frühwarnstufe genommen. Nun wurde wegen der angespannten Lage auf den Gasmärkten und der Kürzung der russischen Gaslieferungen die zweite Eskalationsstufe im Notfallplan Gas ausgerufen. Dies begründet Wirtschaftsminister Habeck mit der gefährdeten Versorgungslage. Dabei ist die Versorgung für den Sommer nicht gefährdet, sondern vielmehr geht es um die Vorbereitungen für den Winter. Alle Verbrauchenden sowohl in der Industrie, in öffentlichen Einrichtungen wie in den Privathaushalten werden dazu angehalten, den Gasverbrauch möglichst weiter zu reduzieren.

Gründe für den Ausruf der Alarmstufe

Ausschlaggebend dafür ist die Reduzierung der Gaslieferung Russlands. Hinzu kommt, dass die Ostsee-Pipeline Nord Stream 1 ab dem 11.07.2022 für circa zehn Tage gewartet wird, wodurch eine erneute kurzfristige Reduzierung der Gaslieferung bevorsteht. In der Vergangenheit wurde in diesen Zeiten auf die Gasspeicher zurückgegriffen, um den geringeren Gasimport auszugleichen. Die Gasspeicher sind zurzeit rund 60 Prozent gefüllt (Stand 22.06.2022), was dem Durchschnitt der letzten Jahre entspricht. Im Vergleich zu den Jahren davor sind bis zum Winter mindestens 70 Prozent notwendig, um diesen zu überstehen. Darüber hinaus ist man sich in der öffentlichen Debatte gerade unsicher, ob nach den Wartungsarbeiten an Nord Stream 1 die Gaslieferungen von Russland das vorherige Niveau erreichen. Es gibt sehr kritische Stimmen, die einen vollständigen Stopp der Lieferungen nach Beendigung der Wartungsarbeiten für möglich erachten.

Welche Schritte werden nun eingeleitet?

Was bedeutet nun der Ausruf und welche Konsequenzen hat dieser? Wichtig wird nun, die Gasspeicher zu füllen. Besonders alternative Anbieter müssen gesucht werden und die erneuerbaren Energien weiter ausgebaut werden. Außerdem muss mehr Gas eingespart werden. Dazu sollen unter anderem auch wieder verstärkt Kohlekraftwerke ans Netz geholt werden, um den Gasverbrauch im Stromsektor zu reduzieren. Angesichts der aktuellen Situation muss man auch auf konventionelle Energieträger zurückgreifen, um handlungsfähig zu bleiben.

Die Alarmstufe führt noch nicht zu einem staatlichen Eingriff in den Gasmarkt. Erst mit der Notfallstufe als letztem Schritt der Eskalationsleiter würde die Bundesnetzagentur (BNetzA) in einer Gasmangellage zuteilen, wer noch Gas bekommt. Private Haushalte sind besonders geschützt und sollen möglichst lange versorgt werden. Auch andere geschützte Bereiche, etwa Krankenhäuser oder Sicherheitskräfte, sind von dieser Bewirtschaftung ausgenommen. Folglich müsste sich die Industrie auf Kürzungen einstellen.

Bezüglich der Preise für die Verbraucher wurde erst im Mai das Energiesicherheitsgesetz (EnSiG) geändert, welches den Energielieferanten erlaubt, im Fall einer ausgerufenen Alarmstufe die Preise direkt an die Verbraucher weiterzugeben. Das betriff sowohl Unternehmen sowie private Haushalte. Dies kann allerdings erst geschehen, wenn die BNetzA eine „erhebliche Reduzierung der Gesamtgasimportmengen nach Deutschland“ festgestellt habe, sodass die Energielieferanten die Preise auf ein „angemessenes Niveau“ anheben dürfen. Laut Schätzungen von Expertinnen und Experten sind dann Preiserhöhungen um das Drei- bis Vierfache zu erwarten.

Welche Voraussetzungen gelten für die Notfallstufe und welche Konsequenzen sind dann möglich?

Um die dritte Stufe auszurufen, müssen weitere massive und langfristige Lieferausfälle zu erwarten sein, ohne dass eine Alternativversorgung möglich ist. Ferner ist Regelenergie (Energie, die als Reserve Schwankungen im Stromnetz ausgleicht) am Markt stets nicht frei handelbar. Ebenso ist eine Verschlechterung der Versorgungssituation notwendig, sodass eine Versorgung der kritischen Infrastruktur sowie lebenswichtige Bedarfe gefährdet sind (beispielswiese Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen oder die Feuerwehr). Zuletzt können technische Probleme wie der Ausfall von Hauptleitungen ohne Möglichkeit einer schnellen Alternativversorgung zu einem Ausruf der dritten Stufe des Notfallplans führen.

Ein staatlicher Eingriff wäre in solch einem Szenario unabwendbar. Die private Wirtschaft konnte mit ihren Maßnahmen nicht das gewünschte Ziel erreichen, sodass nun die Bundesnetzagentur (BNetzA) eingreifen müsste. Diese entscheidet dann, wer weiterhin mit Gas versorgt wird und wer nicht. Die Verteilung des Gases unterliegt in diesem Szenario also allein der BNetzA.

Fazit

Nach den weiterhin anhaltenden Spannungen zu Russland aufgrund des Ukraine-Krieges sowie der bereits von Russland vorgenommenen Reduzierung der Gaslieferungen war es notwendig, die zweite Stufe des „Notfallplan Gas“ auszurufen. Die Gaslieferung ist gestört, wodurch es zu potenziellen Versorgungsengpässen im Winter kommen kann. Dennoch ist an den Handelsmärkten trotz massiver Kursschwankungen weiterhin ausreichend Gas vorhanden. Ein schnelles Ausrufen der Notfallstufe ist also noch nicht in Sicht.

Betroffene Unternehmen und Institutionen sollten bereits vorbereitende Maßnahmen treffen, um auf mögliche Kürzungen zu reagieren. Noch sind Preissprünge durch die direkte Weitergabe der Preise der Energielieferanten an die Verbraucher nicht möglich, dennoch sind hohe Preissteigerungen aufgrund der aktuellen Versorgungslage zu erwarten.

Es liegt nun auch an uns zu reagieren: zum Beispiel den roten Knopf am Fernseher mal auszuschalten und die Temperatur in der Wohnung im Sinne von vergangener Musik von „Hot In Here“ auf „Ice Ice Baby“ zu reduzieren. Durch eine Reduzierung des Energieverbrauchs können wir die Notfallstufe des „Notfallplans Gas“ verhindern.

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Weitere spannende Themen aus der adesso-Welt findet ihr in unseren bisher erschienenen Blog-Beiträgen.

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Autor Lars Zimmermann

Lars Zimmermann ist Senior Consultant bei adesso und seit knapp zehn Jahren in der Energiewirtschaft tätig. Seine Arbeitsschwerpunkte bildeten hierbei Prozesse der Abrechnung, des Kontokorrents und der Tarifierung. Darüber hinaus beschäftigt er sich intensiv mit dem Wettbewerb und der Regulierung in der Energiewirtschaft.

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Autor Jonas Schnorrenberg

Jonas Schnorrenberg ist Maschinenbauingenieur und arbeitet bei adesso als Consultant im Bereich Utilities mit Fokus auf der Beratung von Unternehmen in der Energiewirtschaft. Sein Schwerpunkt lag in den vergangenen Jahren auf der Leitung von Projekten im Bereich der Energie- und Kraftwerkstechnik. Nach seinem abgeschlossenen Master in Maschinenbau bildet er sich nun nebenberuflich im Rahmen eines Masters in Business Administration weiter.

Kategorie:

Branchen

Schlagwörter:

Energiewirtschaft

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