adesso Blog

Auswirkungen auf die betriebliche Altersversorgung (bAV)

Nach § 1a des Betriebsrentengesetzes (BetrAVG) haben Arbeitnehmende das Recht, einen Teil ihres künftigen Gehalts in Beiträge zur betrieblichen Altersversorgung umzuwandeln. Konkret können bis zu vier Prozent der jeweils gültigen Beitragsbemessungsgrenze (BBG) in der gesetzlichen Rentenversicherung dafür genutzt werden. Ziel dieser Regelung ist es, Arbeitnehmenden eine zusätzliche Altersvorsorge zu ermöglichen und damit das Risiko von Altersarmut zu reduzieren. Da die BBG jährlich angepasst wird, verändern sich damit auch die maximal steuerlich geförderten Beitragshöhen.

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales veröffentlichte am 09. September 2025 den Referentenentwurf zur Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2026. Dieser sieht eine Anhebung der BBG vor. Nach der Beratung im Bundeskabinett, bei der keine wesentlichen Änderungen erwartet werden, muss noch der Bundesrat zustimmen. Diese Zustimmung gilt erfahrungsgemäß als Formsache. Mit dem Inkrafttreten der neuen Werte ergeben sich direkte Auswirkungen für die betriebliche Altersvorsorge.

Voraussichtliche Rechnungsgrößen 2026 für die betriebliche Altersversorgung

Seit 2025 gelten in Ost- und Westdeutschland einheitliche Grenzen in der Renten- und Arbeitslosenversicherung. Die Bezugsgröße, die für Bagatellgrenzen relevant ist, bleibt jedoch unterschiedlich in Ost und West.

Nach § 3 Abs. 2 i.V.m. § 18 BetrAVG des Betriebsrentengesetzes (BetrAVG) können Arbeitgeber kleine, bereits unverfallbare Anwartschaften auch ohne Zustimmung der Arbeitnehmende auszahlen, sofern diese unterhalb einer festgelegten Bagatellgrenze liegen. Für das Jahr 2026 sind erneut Anpassungen dieser Werte geplant.

Folgen der Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze für die betriebliche Altersversorgung

Die betriebliche Altersvorsorge gilt als attraktive Zusatzleistung, die Beschäftigten zugutekommt und gleichzeitig Unternehmen dabei unterstützt, Fachkräfte langfristig zu halten. Ein zentraler Vorteil liegt in den steuer- und sozialabgabenfreien Beiträgen, die bis zu vier Prozent der geltenden Beitragsbemessungsgrenze (BBG) gefördert werden. Steigt die BBG, verändern sich damit auch die förderfähigen Höchstbeträge – was das bestehende System deutlich beeinflussen kann.

Auswirkungen für Arbeitnehmende

Durch die Anhebung der BBG können Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer künftig einen größeren Teil ihres Gehalts steuer- und abgabenbegünstigt in die betriebliche Altersversorgung einbringen. Arbeitgeber müssen zusätzlich 15 Prozent des umgewandelten Betrags beisteuern. Das gilt aber nur dann, wenn sie selbst Sozialversicherungsbeiträge einsparen. Da der Zuschuss prozentual berechnet wird, erhöht er sich mit der steigenden Umwandlungssumme. Diese Regelung gilt seit 2022 auch für bestehende Verträge. Sie führt dazu, dass die künftigen Rentenleistungen steigen. Versorgungslücken können dadurch kleiner ausfallen oder sogar ganz vermieden werden.


Digitale Services für die betriebliche Altersvorsorge

Die betriebliche Altersvorsorge zählt zu den komplexesten Bereichen im Versicherungswesen. Bei adesso verwandeln wir diese Herausforderung in eine Chance: Mit intelligenten Schnittstellen, automatisierten Prozessen und nahtloser Integration schaffen wir einen Mehrwert für Versicherer, Arbeitgeber und Mitarbeitende gleichermaßen. So wird die bAV transparenter, nutzerfreundlicher und wirtschaftlicher.

Erfahrt mehr über unsere digitalen Services


Auswirkungen für Arbeitgeber

Die Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze wirkt sich nicht nur auf die Arbeitnehmerbeiträge aus, sondern ebenso auf den verpflichtenden Arbeitgeberzuschuss. Besonders in Verträgen, die automatisch an die BBG gebunden sind, steigt mit der neuen Grenze auch der Zuschuss des Unternehmens. Arbeitgeber müssen daher ihre Lohnabrechnungen entsprechend anpassen und sicherstellen, dass die höheren Gesamtbeiträge fristgerecht an Versicherer oder Versorgungseinrichtungen weitergeleitet werden.

Auswirkungen für Versicherer und Versorgungsträger

Für Versicherungsunternehmen und Versorgungsträger entsteht häufig die Schwierigkeit, dass ihre Verwaltungssysteme technische Grenzen haben. Besonders deutlich wird dies bei Verträgen mit flexiblen Beitragshöhen, in denen auch die Arbeitgeberzuschüsse Teil des Versicherungsverhältnisses sind. Überschreiten die eingezahlten Summen den steuer- und sozialversicherungsfreien Höchstbetrag, müssen die Anbieter reagieren. Sie brauchen geeignete Verfahren, um diese Mehrbeträge ordnungsgemäß zu erfassen und zu verarbeiten. Dies ist eine komplexe Aufgabe, die präzise Lösungen erfordert.

Bedarf an Information und Kommunikation

Mit einer Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze wächst auch der Aufwand für Information und Abstimmung. Sowohl Arbeitgeber, Beschäftigte als auch Versicherer müssen frühzeitig und umfassend über die Änderungen Bescheid wissen. Wichtig ist dabei, passende Kommunikationswege zu wählen und Inhalte klar, verständlich und nachvollziehbar zu vermitteln. Für die praktische Umsetzung empfiehlt es sich zudem, technische Systeme so flexibel zu gestalten, dass sie nicht nur die aktuelle Anpassung, sondern auch zukünftige Änderungen der BBG problemlos berücksichtigen können.

Der Lösungsansatz

Die Anpassung der Beitragsbemessungsgrenze bringt für alle Beteiligten – Arbeitnehmende, Arbeitgeber, Versicherungsunternehmen und Versorgungsträger – organisatorische und technische Herausforderungen mit sich. Mit einer vorausschauenden Planung und passenden IT-Lösungen lassen sich die neuen Vorgaben jedoch effizient bewältigen.

Vor allem bei größeren Unternehmen oder komplexen Vertragskonstellationen kann es ratsam sein, spezialisierte IT-Dienstleister einzubinden. Diese sorgen dafür, dass gesetzliche Anforderungen eingehalten werden und unterstützen dabei, Abrechnungs- und Verwaltungssysteme so anzupassen, dass Änderungen der BBG automatisch berücksichtigt werden. Ergänzend können sie auch beim Aufbau eines klaren Kommunikationskonzepts helfen, um alle Beteiligten transparent über die Neuerungen zu informieren.


Wir unterstützen euch!

Das Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) bringt Chancen und Pflichten für alle Beteiligten. Für viele bedeutet das: mehr Komplexität, mehr Aufwand, neue Anpassungen. Genau hier setzen wir mit unseren digitalen Lösungen an, die eure bAV-Prozesse schlank, automatisiert und gesetzeskonform machen.

Mehr erfahren und unverbindlich Kontakt aufnehmen

Bild Sandra Weis

Autor Sandra Weis

Sandra Weis ist als Leiterin Competence Center bAV Services bei adesso tätig. Sie hat jahrzehntelange Erfahrung im Versicherungsumfeld, berät Unternehmen bei Digitalisierungsvorhaben und setzt IT-Vorhaben im Bereich der Lebensversicherung insbesondere der betrieblichen Altersversorgung um.